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Arbeitnehmerveranlagung

  • Beratung in Angelegenheiten der  Arbeitnehmerveranlagung
  • Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung
  • Abfassung und Übermittlung der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung an die Abgabenbehörden des Bundes als Bote über Finanzonline
  • Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z.B. Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Fristen oder Herabsetzung von Vorauszahlungen.
  • Laufende Information über steuerliche Änderungen


Schenken Sie dem Finanzminister kein hart verdientes Geld! Der Steuerausgleich ist ab März und rückwirkend für die letzten 5 Jahre möglich.


Wir beraten Sie gerne auch in Englisch, Serbisch, Kroatisch, Bosnisch und Rumänisch






 

 

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